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   BVerwG, 25.06.1969 - IV C 11.68   

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https://dejure.org/1969,579
BVerwG, 25.06.1969 - IV C 11.68 (https://dejure.org/1969,579)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1969 - IV C 11.68 (https://dejure.org/1969,579)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1969 - IV C 11.68 (https://dejure.org/1969,579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Recht des Nachbarn auf Aufhebung einer gegen § 34 Bundesbaugesetz (BBauG) verstoßenden Baugenehmigung - Verletzung des Nachbarn in seinem Grundrecht auf Eigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarklage gegen [rechtswidrige] Baugenehmigung; Klage des Bauwilligen gegen Rechtsänderungen aufgrund eines Nachbarwiderspruchs; Tiefgreifende Umgestaltung der vorhandenen Bebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 66
  • DÖV 1970, 138
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - IV C 11.68
    Es kann offenbleiben, ob die Baugenehmigung deswegen rechtswidrig war und ist, weil die vorgesehene Bebauung, wie der Beigeladene geltend macht, nach der vorhandenen Bebauung in der ganzen Umgebung des Grundstücks bedenklich sei (§ 34 BBauG); denn aus dieser Vorschrift vermag der Beigeladene keine Rechte herzuleiten, da sie - wie der Senat in seinem Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - entschieden und näher begründet hat - dem Nachbarn kein Recht auf Aufhebung einer gegen § 34 BBauG verstoßenden Baugenehmigung vermittelt.
  • BVerwG, 29.10.1968 - IV B 7.68

    Baugenehmigung für eine geplante Tankstelle - Rücknahme rechtswidrig

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - IV C 11.68
    Diese Ausgangsposition des Oberverwaltungsgerichts steht zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1968 - BVerwG IV B 7.68 - in DÖV 1969, 142, und Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 46.68 -), trägt aber den besonderen Umständen des vorliegenden Falles nicht hinreichend Rechnung.
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 46.68

    Rechte aus erteilter Bodenverkehrsgenehmigung - Errichtung von Gebäulichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1969 - IV C 11.68
    Diese Ausgangsposition des Oberverwaltungsgerichts steht zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1968 - BVerwG IV B 7.68 - in DÖV 1969, 142, und Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 46.68 -), trägt aber den besonderen Umständen des vorliegenden Falles nicht hinreichend Rechnung.
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Eine solche Analogie, deren Möglichkeit der Senat in seinem Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 11.68 - (Buchholz 406.1 1 § 34 BBauG Nr. 24 [S. 50] unter Hinweis auf Bernhardt in JZ 1963, 302 [308]) noch offengelassen hat, scheidet aus folgender Erwägung aus:.
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Das trifft zwar zu (vgl. Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 11.68 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 24 S. 47 [52]), gibt jedoch im vorliegenden Zusammenhang nichts her: Gemeinden unterliegen einem Irrtum, wenn sie meinen, sich bei einer von ihnen beabsichtigten Umgestaltung eines Gebietes mit § 34 BBauG 1960/1976 behelfen und sich auf diese Weise die Beschwerlichkeiten eines förmlichen Bebauungsplanverfahrens ersparen zu können.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2016 - 2 LB 4/16

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Zufahrt zu einer (klassifizierten) Straße;

    Für die Zufahrten zu Gemeindestraßen innerhalb der geschlossenen Ortslage kann deshalb nur im Wege des Umkehrschlusses gefolgert werden, dass sie zu den Straßennutzungen im Rahmen des grundsätzlich erlaubnisfreien Gemeingebrauchs rechnen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 - 4 C 11.68 -, DVBl 1973, 496 = DÖV 1973, 238).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Nachbar - Verwirkung - Bauarbeiten - Nutzlose Aufwendungen

    Diese Auffassung, an der festzuhalten ist, schließt indessen nicht von vornherein die vom Senat in anderen Entscheidungen erwogene, letztlich aber offengelassene Möglichkeit aus, daß die in solchen Fällen notwendig durch § 58 Abs. 2 VwGO auf eine Jahresfrist erstreckte Widerspruchsfrist des § 70 VwGO - abweichend von den genannten Vorschriften - unabhängig von der - unterbliebenen - Bekanntmachung des Verwaltungsaktes an den Nachbarn mit seinem Bekanntwerden oder mit dem genehmigten Beginn des Baues zu laufen beginnt (Beschluß vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV B 221.67 - in DÖV 1968, 846 = DVBl. 1969, 268; Beschluß vom 17. Oktober 1968 - BVerwG IV B 217.67 - Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 11.68 - in DVBl. 1970, 66).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 35.70

    Nachbarschützende Wirkung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen über die Zahl der

    Auf das Urteil des Senats vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 11.68 - (DÖV 1970, 138 ) kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, weil es dort - anders als hier - um den Einklang einer höheren Geschoßzahl nicht mit einem Bebauungsplan, sondern mit § 34 BBauG ging.
  • VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 5 K 18.777

    Anrechnung von förderlichen Vorbeschäftigungszeiten zur fiktiven Vorverlegung des

    Eine Teilanfechtung ist möglich, soweit ein Verwaltungsakt teilbar ist und separat angreifbare Regelungen enthält (vgl. BVerwG, U.v. 25.6.1969 - IV C 11/68 - DÖV 70, 138; zum Ganzen z.B. Pietzcker in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 37. EL Juli 2019, § 42 Rn. 13 mwN) - wie vorliegend die teilweise Anerkennung und teilweise Ablehnung eines geltend gemachten Gesamtzeitraums.
  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 9 A 176/15

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für ein in einem Gewerbegebiet befindliches

    Für die Zufahrten zu Gemeindestraßen innerhalb der geschlossenen Ortslage kann deshalb nur im Wege des Umkehrschlusses gefolgert werden, dass sie zu den Straßennutzungen im Rahmen des grundsätzlich erlaubnisfreien Gemeingebrauchs rechnen (BVerwG, Urt. v. 15.12.1972 - 4 C 11.68 -, DVBl 1973, 496 = DÖV 1973, 238).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 36.70

    Rechtsmittel

    Auf das Urteil des Senatsvom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 11.68 - (DÖV 1970, 138) kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, weil es dort - anders als hier - um den Einklang einer höheren Geschoßzahl nicht mit einem Bebauungsplan, sondern mit § 34 BBauG ging.
  • VGH Bayern, 04.01.1972 - 100 VIII 70

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen vorbestraften Ungarn

    Die Anforderung des Kostenvorschusses von Rechtsanwalt Rxxx war damit hinfällig geworden und konnte weder für noch gegen den Kläger Wirkungen äußern, zumal der Prozeßbevollmächtigte auch bei drohender Fristversäumnis in der Regel nicht verpflichtet ist, einen der von ihm vertretenen Partei auferlegten Kostenvorschuß vorzulegen ( BVerwG, U. v. 7.7.1971 - IV C 11.68 in - NJW 71, 2086).
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